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Hintergrund

In der EU müssen seit 2012 beantragte Tierversuche in Schweregrade eingeteilt werden. Es gibt zur Auswahl: keine Wiederherstellung der Lebensfunktionen (Tod in Narkose), gering, mittel und schwer. Die von der EU vorgelegte Liste, was unter Schweregrad „schwer“ fällt, liest sich wie ein Horrorkabinett:

  • Schwimmen bis zur Erschöpfung, um Depression zu simulieren („forcierter Schwimmtest“ bei Ratten und Mäusen)
  • Verabreichen von Elektroschocks, denen das Tier nicht entkommen kann („erlernte Hilflosigkeit“ bei Mäusen); die Tiere geben verzweifelt auf und lassen die Schmerzen über sich ergehen
  • Tod durch Vergiftung
  • Bestrahlung mit Todesfolge
  • Tod durch Abstoßungsreaktion von Transplantaten
  • Knochentumore und metastasierende Tumore
  • Knochenbrüche
  • Versagen mehrerer Organe, z. B. bei Blutvergiftung
  • Anzüchten von mit schwerem Leid verbundenen genetischen Störungen
  • längere Einzelhaltung von Primaten oder Hunden
  • Immobilisierung zur Herbeiführung von Magengeschwüren oder Herzversagen

Dabei müssen die Experimentatoren die Einteilung in Schweregrade für ihre Versuche selbst vornehmen. Eine häufige Zu-niedrig-Einstufung ist wahrscheinlich. Eine Analyse von 51 Tierversuchsanträgen aus Bayern ergab, dass Zweidrittel der Forscher die Leiden der Tiere zu niedrig einstufte, kein einziger zu hoch. Und dabei hat die EU eine ganze Reihe von extrem grausamen, aber üblichen Tierversuchen gar nicht in der Liste aufgeführt.

EU verbietet, Deutschland nicht

Die EU verbietet besonders leidvolle Tierversuche, erlaubt den Mitgliedstaaten aber Ausnahmen. Und genau das hat die Bundesregierung bei der Neufassung des Tierschutzgesetzes getan: Sie hat auf Druck der Tierversuchslobby von der Ausnahme Gebrauch gemacht und auch die allerschlimmsten Tierversuche erlaubt. 

Gutachten

Ein Rechtsgutachten der Hamburger Juristin Dr. Davina Bruhn unterstreicht die Forderung nach einem gesetzlichen Verbot zumindest der grausamsten Tierversuche. Es belegt, dass bei der Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht schwerwiegende Fehler zulasten der Tiere begangen worden sind. Ein Verbot besonders leidvoller Tierversuche ist juristisch nicht nur möglich, sondern sogar geboten, denn der Tierschutz ist im Grundgesetz verankert und kann die ebenfalls grundgesetzlich verbriefte Forschungsfreiheit einschränken. 

Die Kampagne

Mit unserer Kampagne, die wir zusammen mit den Vereinen TASSO und Bund gegen Missbrauch der Tiere Anfang 2016 gestartet haben, wollten wir erreichen, dass Deutschland das von der EU ermöglichte Verbot von Tierversuchen des Schweregrads „schwer“ umsetzt und diese Versuche gesetzlich verbietet. Nach jahrelanger umfangreicher Öffentlichkeitsarbeit, mehreren Unterschriftenübergaben, einer Bundestagsanhörung, einem juristischen Gutachten, zahlreichen bundesweiten Aktionen und Schreiben an verantwortliche Gremien endete die Kampagne 2022 mit der Übergabe von 138.000 Unterschriften an Abgeordnete des Deutschen Bundestags. 

Unterschriftenübergabe gegen Tierversuche mit Schweregrad "schwer"
2018: Dipl.-Biol. Torsten Schmidt (Bund gegen Missbrauch der Tiere), Dr. Cristeta Brause (TASSO) und Dr. Corina Gericke (Ärzte gegen Tierversuche) übergeben mehr als 71.000 Unterschriften für ein Verbot von Tierversuchen mit Schweregrad „schwer“ an den Petitionsausschuss des Bundestags.

Weitere Infos

Ausführliche Hintergrundinfos: www.schwimmen-bis-zur-verzweiflung.de 

Rechtsgutachten zum Verbot schwerstbelastender Tierversuche von Dr. Davina Bruhn 
Gutachten komplett (PDF) >> 
Gutachten Zusammenfassung (PDF) >>

 

Pressemitteilungen und Neuigkeiten

17.02.2016 - Deutschland quält Tiere gegen EU-Willen >>
07.03.2016 - Juristisches Gutachten attestiert Verstöße im Tierversuchsrecht >> 
21.03.2016 -  Ärzte gegen Tierversuche e.V. hat Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht >>
21.04.2016 -  Verbände fordern Schmerz-Leidens-Obergrenze bei Tierversuchen >>
22.04.2016 - Offener Brief an Bundesminister Schmidt >>  
22.04.2016 - Die Verbraucherschutzminister richten die Forderung an die Bundesregierung, ein Verbot besonders belastender Tierversuche zu prüfen - ein Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz vom 22.04.2016; Pressemitteilung der Grünen im Hessischen Landtag >>
05/2016 - Interview mit Dr. jur. Christoph Maisack, Autor des Gutachtens im Mitglieder-Infoheft >>
14.03.2017 - Bundestagspetition gegen grausamste Tierversuche gestartet >>
06.04.2017 - Forsa-Umfrage: Mehrheit will keine Tierversuche >>
18.10.2017 - Neues Rechtsgutachten: Grausamste Tierversuche müssen verboten werden >>
16.11.2017 - Plakataktion gegen Tierversuche in Berlin >> 
16.03.2018 - 71.000 Unterschriften an Bundestag übergeben >> 
Unterschriftenübergabe gegen Tierversuche mit Schweregrad schwer
11.04.2018 - Neues Kampagnen-Video  >>
27.07.2018 - Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission bestätigt: Deutschlands Tierversuchsrecht mangelhaft 
23.08.2018 - So werden Mäuse am DKFZ Heidelberg gequält  >>
27.09.2018 - Europäischer Tag der Depression  >>  
09.10.2018 - Tierversuche Thema im Bundestag >> 
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23.11.2018 - Deutschland räumt Mängel bei Tierversuchsrecht ein >>
14.02.2019 - Die EU soll Deutschland zwingen, schlimmste Tierversuche zu verbieten >> 
24.04.2019 - 28.000 Unterschriften in Brüssel übergeben >>
09.10.2019 - Bundesregierung muss auf Druck der EU Tierversuchsrecht nachbessern >> 
26.11.2019 - Petitionsausschuss des Bundestags bügelt Tierschutz-Anliegen ab >>
21.01.2021 - Bundestagspetition zu Verstößen Deutschlands gegen EU-Tierversuchsrichtlinie >> 
21.06.2022 - 138.000 Unterschriften in Berlin übergeben >> 
Unterschriftenübergabe gegen Tierversuche mit Schweregrad "schwer"
27.09.2022 - Deutschland verstößt weiterhin gegen EU-Recht >>